Leistungen aus AHV, IV, EO werden durch die Ausgleichskasse bereitgestellt. Selbständigerwerbende unterliegen der Beitragspflicht für die Ausgleichskasse und müssen sich bei dieser anmelden.
Was ist die Ausgleichskasse?
Die Ausgleichskasse ist eine Sozialversicherung. Umgangssprachlich wird oft von der AHV gesprochen, allerdings ist die AHV nur ein Teil der Leistung, welche durch die Ausgleichskasse versichert wird.
Leistungen der Ausgleichskassen:
- Alters & Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Erwerbsersatz bei Militär / Zivilschutz (EO)
Hinzu kommen weitere Leistungen wie beispielsweise: Mutter- & Vaterschaftsentschädigungen, Betreuungsentschädigungen und Überbrückungsleistungen
Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Die Ausgleichskasse prüft zunächst, ob die nachfolgenden Merkmale für eine selbständige Erwerbstätigkeit erfüllt sind:
- Auftritt unter eigenem Namen
- Arbeit auf eigene Rechnung
- Tätigkeit in unabhängiger Position
- Ausübung auf eigenes wirtschaftliches Risiko
Im 2. Schritt wird geprüft ob du auch tatsächlich selbständig erwerbend bist und Umsätze erzielst. Daher fordert die Ausgleichskasse zur Prüfung deiner Anmeldung von dir Belege für die selbständige Tätigkeit. Im Regelfall sind das Rechnungen die du deinen Kunden gestellt hast. Eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist aus diesem Grund immer nur rückwirkend möglich.
Anmelden musst du dich bei deiner Kantonalen Ausgleichskasse oder über den online Schalter des Bundes easyGov
Übersicht Ausgleichskassen der Schweiz
Mehr zur Anmeldung einer Firma erfährst du in diesem Beitrag: Firma gründen in der Schweiz
Beiträge
Egal ob Angestellt oder Selbständig, jeder ist ab dem Jahr in dem er seinen 18. Geburtstag feiert beitragspflichtig. Die Beitragshöhe bemisst sich wie folgt:
- AHV/IV/EO (abgestuft nach Erwerbseinkommen): mindestens 5,371%, höchstens 10%, mindestens CHF 514
- Familienzulagen je nach Familienausgleichskasse: ca. 1% – Wenn du über CHF 148’000 verdienst, ist der Anteil der über diesem Betrag liegt, von Beiträgen an die Familienzulagen befreit
- Verwaltungskosten: max. 5% der bezahlten Beiträge.
Für die Berechnung der Beiträge zieht die Ausgleichskasse bei Selbständigen 1,5% des investierten Eigenkapitals ab.
Nebenerwerb
Wenn dein Einkommen aus der Selbständigkeit unter CHF 9800 lag und du als Angestellter einen Bruttolohn von mindestens CHF 4851 hattest, reduziert dir die Ausgleichskasse Beiträge auf den selbständigen Erwerb. Du musst dies allerdings beantragen.
Bei einem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Nebenberuf, von weniger als CHF 2300 im Jahr, bst du nur beitragspflichtig, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- Bezug von Arbeitslosen-Taggeld
- Verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft und Führung des Familienhaushalts
Fazit
Jeder selbständige Unternehmer muss sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung ist direkt bei der Ausgleichskasse möglich. Da du ggf. weitere Anmeldungen vornehmen musst, ist es angeraten alle Anmeldungen zu bündeln und ggf. über den Onlineschalter EasyGov des SECO vorzunehmen.
Wie du deine Firmenanmeldung richtig machst und welche Anmeldepflichten du hast erfährst du im Anleitung: Firma gründen in der Schweiz.