Die Rechtsform legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens fest. Sie bestimmt beispielsweise, welche Handlungsfreiheit du als Unternehmer hast, wie viel Startkapital du benötigst, wie die Haftung geregelt ist und welche Formalitäten du beachten musst.
Rechtsformen
In der Schweiz gibt es 9 Rechtsformen die man für sein Unternehmen wählen kann. Die bekanntesten und am häufigsten gewählten sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Einzelunternehmen.
Daneben existieren noch folgende:
- einfache Gesellschaft (eG)
- Kollektivgesellschaft (KlG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Kommandit-Aktiengesellschaft (KMAG)
- Genossenschaft
- Vereine
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – Was ist der Unterschied?
Die GmbH, AG und KMAG sind Kapitalgesellschaften. Das heisst diese Gesellschaften sind eigene juristische Rechtspersönlichkeiten. Daher werden diese auch als juristische Person bezeichnet. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, die aus natürlichen Personen bestehen und keine eigene Rechtspersönlichkeit haben.
Welche Rechtsform passt am besten zu mir?
Die Wahl der Rechtsform sollte zunächst aus Haftungssicht geklärt werden. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG haften nur mit dem Kapital der Gesellschaft. Dein Privatvermögen bleibt von der Haftung ausgenommen.
Haftungsbeschränkung wegen Bankkredit
Eine begrenzt haftende Rechtsform zu wählen, weil du dich für den Fall, dass du deinen Kredit nicht zurückzahlen kannst, absichern möchtest, kannst du vergessen. Die Bank wird sich, egal ob GmbH oder nicht, immer absichern. Wenn die Gesellschaft selbst nicht genügend Sicherheiten bieten kann, wird dich die Bank als Privatperson in die Bürgschaftshaftung nehmen. Wenn dich die Bank als Privatperson für etwaige GmbH Darlehen in die Haftung nimmt, stellt sie ausserdem sicher, dass du auch in schweren Zeiten, noch genügend Motivation mitbringst, um nicht das Handtuch zu werfen.
Wann sollte ich die beschränkte Haftung wählen?
Eine Haftungsbeschränkung macht immer dann Sinn, wenn du zum Beispiel längerfristige Verträge die mit regelmässigen Zahlungen, die einen signifikanten Umfang haben, eingehen musst. Beispielsweise könnte dies ein Mietvertrag mit einer hohen Monatsmiete und mehrjähriger Mietdauer sein. Weitere Themen sind etwaige Risiken. Wenn du beispielsweise in einem Geschäftsbereich tätig bist, bei dem es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, die
a. existenzbedrohliche Ausmasse annehmen können und
b. nur begrenzt versicherbar sind
macht eine Haftungsbeschränkung Sinn
Sollten die oben beschriebenen Risiken auf dich zutreffen, so wäre die GmbH oder AG eine mögliche Variante. In dem Fall wäre nun zu prüfen, wieviel Geld im Spiel ist.
Ab welcher Investition macht es Sinn eine Kapitalgesellschaft zu gründen?
Es gibt keine genauen Grenzen an denen man eine Entscheidung festmachen kann, deswegen geben wir dir hier ein paar Richtwerte mit. Wenn es dir wirklich ernst ist mit deinem Unternehmen, wenn dein Geschäftsmodell funktioniert und wenn du bereit bist eine grosse Summe in deine Selbständigkeit zu investieren indem du beispielsweise teure Maschinen, Ausbauten, Waren etc. anschaffst und wenn deine Umsatzerwartungen im 2. Betriebsjahr bereits über die CHF 100’000.- hinausgehen, dann macht es Sinn direkt eine GmbH zu gründen.
Bei allem was darunter liegt, sprich kleinere Vorhaben unter CHF 50’000.- – CHF 100’000.- an Investitionen und mit einem Jahresumsatz kleiner als CHF 100’000.- und wenn du zudem noch als Einzelkämpfer unterwegs bist, macht es in den meisten Fällen mehr Sinn als Einzelunternehmer zu starten.
Wenn du dein Geschäftsmodell nicht einschätzen kannst und zunächst in der Praxis testen willst, solltest du ebenfalls als Einzelunternehmer starten.
Kann ich die Rechtsform auch ändern?
Du kannst die Rechtsform künftig ändern. Das ist kein Problem.
Vorteile als Einzelunternehmer (Einzelfirma)
Der Einzelunternehmer hat den minimalsten Gründungsaufwand und die niedrigsten Strukturkosten. Bei einem Jahresumsatz unter CHF 100’000.- muss der Einzelunternehmer beispielsweise keine Mehrwertsteuer anmelden und sich auch nicht beim Handelsregister eintragen. Das spart Zeit und Aufwand. Eine doppelte Buchhaltung ist beim Einzelunternehmer erst ab einem Umsatz von CHF 500.000 notwendig.
Wenn die o.g. Grenzen überschritten sind, müssen sich Einzelunternehmer den gleichen Anforderungen wie Kapital und Personengesellschaften unterwerfen.
Welche Zusatzkosten bei Kapital- und Personengesellschaften?
Gesellschaften wie die KG, KlG, GmbH, AG oder KMAG verursachen höhere Kosten und Aufwand. Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften haben die doppelte Buchführungspflicht und müssen sich unabhängig vom Umsatz im Handelsregister eintragen. Bei Kapitalgesellschaften kommt noch die Durchführung eines formellen Errichtungsaktes mit öffentlicher Beurkundung durch einen Notar hinzu.