Bezug Pensionskasse – In 3 Schritten zur Unternehmensfinanzierung. Wer vorhat, ein Unternehmen zu gründen, hat die Möglichkeit, bei der Pensionskasse eine vorzeitige Auszahlung der Gelder aus der Altersvorsorge zu beantragen. Es können somit Gelder aus der 2. und 3. Säule zur Firmengründung bezogen werden.
In 3 Schritten zur Gründungsfinanzierung
- Schritt 1: Vorbezug der Pensionskassengelder bei der Pensionskasse anmelden.
- Schritt 2: Bürgschaftsgesuch bei der Bürgschaftsgenossenschaft einreichen.
- Schritt 3: Mit einem positivem Bürgschaftsbescheid, kann ein Bankkredit beantragt werden.
Bezug Pensionskasse – Voraussetzungen
- Gesellschaftsform: Der Vorbezug ist nur als Einzelunternehmen, Kommandit- oder Kollektivgesellschaft möglich. Wenn du eine GmbH oder AG gründen möchtest, ist der Vorbezug der Pensionskassengelder nicht möglich.
- Nachweis: Um deine bisherigen Beiträge zur Pensionskasse für deine neu gegründete Firma zu verwenden, ist es erforderlich, der Pensionskasse nachzuweisen, dass du eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchtest. Nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit muss der Nachweis innerhalb eines Jahres bei der Pensionskasse eingereicht werden. Bei einem Bezug der Pensionskasse aus der 2. Säule wegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird insbesondere überprüft, ob tatsächlich eine solche aufgenommen wurde. Barauszahlungen ohne Vorliegen eines gesetzlichen Barauszahlungsgrundes werden sonst besteuert.
- Pensionskassenreglement: Die genauen Bedingungen können je nach Pensionskasse unterschiedlich sein. Es ist wichtig, das Reglement deiner Pensionskasse zu überprüfen, um sicherzustellen, dass du die Voraussetzungen erfüllst.
- Mindestbetrag: Es gibt oft einen Mindestbetrag, den du vor-beziehen kannst. Dieser Betrag kann je nach Pensionskasse variieren.
- Businessplan: Ein detaillierter Businessplan ist in der Regel erforderlich, um zu zeigen, dass die Verwendung des Pensionskassengeldes für die Firmengründung sinnvoll und erfolgversprechend ist.
- Altersgrenzen: Es gibt möglicherweise Altersgrenzen für den Vorbezug. Nicht alle Pensionskassen erlauben es, das Geld in jedem Alter vorzeitig zu beziehen.
- Ehepartner: Es ist erforderlich, dass der Ehepartner sein Einverständnis zum vorzeitigen Bezug schriftlich erklärt.
Insbesondere für junge Unternehmerinnen und Unternehmer ist dies eine sinnvolle Option , um Eigenkapital zu generieren. Es ist jedoch ratsam, unverzüglich mit dem Wiederaufbau der Altersvorsorge zu beginnen. Denn es besteht keine Gewähr, dass der Erlös aus dem zukünftigen Firmenverkauf ausreichen wird, um die Alterssicherung zu gewährleisten..
Umwandlung in GmbH oder AG. Was nun?
Wer seine Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umwandeln möchte, muss die bezogenen Pensionskassengelder im Zuge dieses Schrittes nicht zurückzahlen.
Gründer, die Gelder der beruflichen Vorsorge (BVG) bei ihrer Selbstständigkeit in Anspruch genommen haben, können ihre Unternehmensform ohne Rückzahlungspflicht in eine AG oder GmbH umwandeln. Nach der Umwandlung treten die Firmeninhaber als angestellte Personen der Pensionskasse ihrer eigenen Gesellschaft bei und beginnen erneut mit dem Aufbau der Altersvorsorge. Die zuvor entnommenen Gelder müssen nicht in die Pensionskasse deiner eigenen Firma zurückfliessen.
Wenn beabsichtigt ist, nach einem Bezug der Pensionskasse aus der 2. Säule aufgrund der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit die Unternehmensform zu ändern, wird empfohlen, die steuerlichen Konsequenzen mit der zuständigen kantonalen Steuerbehörde zu klären.
Geld aus der Pensionskasse reicht nicht. Was tun?
Wenn die Gelder aus der Pensionskasse für die Firmengründung nicht ausreichen, kannst du ein Gesuch bei der Bürgschaftsgenossenschaft stellen um einen Bankkredit zu erhalten. Einen positiven Bescheid bei der Bürgschaftsgenossenschaft erhältst du nur, wenn du einen gewissen Eigenkapitalanteil in dein Vorhaben einbringst. Dies sollte dann mit dem Pensionskassengeld möglich sein.